Je nach Vertraulichkeitsstufe der zu vernichtenden Dokumente müssen unterschiedlich hohe Schutzklassen und Sicherheitsstufen eingehalten werden. Diese werden durch die DIN 66399 vorgegeben. Die Schutzklasse der vertrauliche Daten jeweils zuzuordnen sind richtet sich in der Regel nach dem Schaden, der den betroffenen Personen durch eine unbefugte Einsichtnahme möglicherweise entstehen könnte.
Unsere Vernichtungsverfahren entsprechen der Sicherheitsstufe 4 der DIN 66399, daher können Daten und Dokumente der Schutzklasse 2 absolut datensicher vernichten.
Durch einen nachlässigen Umgang mit unseren privaten Daten können wir uns angreifbar und manipulierbar machen. Nicht umsonst schützt die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union die Datenschutzrechte von Privatpersonen durch strenge Sanktionen in Form von empfindlich hohen Bußgeldern. Werfen wir unsere Kontoauszüge, Arztbefunde, Rechnungen oder sonstige vertrauliche Informationsträger in den Papiermüll, oder bringen wir unsere alten Computer oder Smartphones einfach auf den Sperrmüll, so geben wir die Kontrolle über unsere Privatgeheimnisse fahrlässig aus der Hand.
Nur eine professionelle, mechanische Zerstörung, die eine Wiederherstellbarkeit der Daten quasi ausschließt, gewährleistet eine sichere Entsorgung.
Daher bleiben Sie auf der sicheren Seite und geben Sie die Vernichtung Ihrer Daten in professionelle Hände.
Nach Artikel 9 der DSGVO gibt es einige Kategorien von Daten, die besonders schützenswert sind, da hier im Falle einer unbefugten Verarbeitung den betroffenen Personen erhebliche Schäden durch Diskriminierung, Benachteiligung oder Verletzung der Menschenwürde entstehen könnten.
Zu diesen Kategorien von Daten gehören
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